Frankenberg (Eder) Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Frankenberg (Eder) Grundbuchauszug bestellen

Frankenberg (Eder) ist eine Kleinstadt und ein wirtschaftliches Mittelzentrum im südlichen Teil des nordhessischen Landkreises Waldeck-Frankenberg.
Bundesland
Hessen
Landkreis
Gemeinde
06 6 35 011
Stadtgliederung
12 Stadtteile
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Bürgermeister
Rüdiger Heß[2] (parteilos)
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Fakten über die Gemeine Frankenberg (Eder), Hessen, Deutschland

1. Die Gemeine Frankenberg (Eder) liegt in der Mitte Deutschlands in der Bundesland Hessen.

2. Die Gemeinde hat etwa 13.400 Einwohner.

3. Die Fläche beträgt etwa 91 Quadratkilometer.

4. Frankenberg (Eder) ist ein staatlich anerkanntes Luftkurort mit besonders guter Luftqualität.

5. Die Stadt ist bekannt für ihre vielen kleinen Läden, die verschiedene Kunsthandwerksprodukte anbieten.

6. Frankenberg (Eder) ist bekannt für seine vielfältigen Kulturangebote, wie die jährliche Musikwoche im Sommer.

7. Es gibt viele Sehenswürdigkeiten, darunter das Schloss Waldeck, das im 12. Jahrhundert erbaut wurde.

8. Seit dem 16. Jahrhundert wird in der Region Weinbau betrieben.

9. Der Weinberg „Gross Sossenheimer“ wurde 1702 als erster Weinberg in Frankenberg (Eder) angelegt.

10. Im Wildpark Frankenberg gibt es einzigartige Tierarten, darunter Rotwild, Damwild und Mufflons.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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